Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstellt Herr Rainer Witte seit vielen Jahren Gutachten für alle Gerichte
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Insbesondere zu den folgenden Bewertungsanlässen können wir die Wertvorstellungen der Parteien zum Ausgleich bringen:
- Unternehmenskauf bzw. –verkauf
- Kauf bzw.- Verkauf von Unternehmensbeteiligungen
- erbrechtliche Auseinandersetzungen
- Zugewinnausgleich im Scheidungsverfahren
- Wertermittlung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer
Aufgrund unserer umfassenden betriebswirtschaftlichen Ausbildung sind wir in der Lage, wirtschaftliche Sachverhalte rechtlich und nachvollziehbar aufzuarbeiten und konkrete Fragen der Beweiserhebung in Form eines Gutachtens zu beantworten:
- Aufklärung von Buchhaltungs- und Bilanzierungssachverhalten
- Haftung der Steuerberater
- Haftung der Kreditinstitute